Die Karies ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Vor allem das Bakterium Streptococcus mutans ist besonders karieserzeugend. Bei einem Neugeborenen ist noch kein Kariesbakterium in der Mundhöhle vorhanden. Erst durch den Kontakt mit der Mutter oder anderen Personen wird die Karies auf den Säugling übertragen. Das Kariesbakterium alleine kann noch keine Karies verursachen. Das Bakterium kann erst bei Vorhandensein von Zucker Säure produzieren. Erst diese Säure greift den Zahnschmelz an und verursacht die Löcher im Zahn durch ein Auflösen des Zahnschmelzes.
Um Karies zu vermeiden ist es notwendig die Bakterienzahl auf den Zähnen zu verringern. Das heißt Beläge müssen regelmäßig von den Zähnen weggebürstet werden. Zudem muss der Zuckerkonsum reduziert werden. Zahnpflegekaugummis wirken antikariogen, da sie die Speichelproduktion anregen und somit die Zähne natürlich spülen. Ein tägliches Zähneputzen können sie auf keinen Fall ersetzen. Positiv wirken sich auch Mundspüllösungen als unterstützende Zahnpflege aus. Diese Mundwässer wirken antibakteriell und reduzieren die Bakterienzahl. Zahnbeläge können Mundwässer nicht auflösen. Auch hier ist das Zähneputzen unerlässlich.
Fragen Sie uns!
Alle Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen der Kassenversorgung aufzuzählen würde den Rahmen dieser Website sprengen, deswegen können wir hier nur einen Überblick geben. Fragen Sie daher in der Praxis nach! Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Kassenversorgung und gegebenenfalls über höherwertige Möglichkeiten wie in den folgenden Beispielen angedeutet.
Das nach heutigem Stand der Zahnmedizinischen Wissenschaft mögliche Behandlungsspektrum wird durch gesetzliche Richtlinien des Sozialgesetzbuches und dem Versorgungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt.
§ Auszüge aus den Richtlinien §
Die Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch §92 Abs. 1 SGBV schreibt vor:
Die vertragszahnärztliche Versorgung umfasst die Maßnahmen, die geeignet sind, Krankheiten der Zähne, des Mundes und der Kiefer nach dem wissenschaftlichen Stand der medizinischen Erkenntnisse zu verhüten, zu heilen, durch diese Krankheiten verursachte Beschwerden zu lindern oder Verschlimmerungen abzuwenden. Die Behandlung muss dabei ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Der Vertragszahnarzt hat auf eine zweckmäßige Verwendung der von der Gemeinschaft aufgebrachten Mittel der Krankenversicherung zu achten. Das Maß des medizinisch notwendigen darf nicht überschritten werden. Die diagnostischen Maßnahmen und die Therapie haben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen.
Grundsätzlich gilt:
Maßnahmen, die lediglich kosmetischen Zwecken dienen, gehören nach dem Gesetz nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Wir garantieren:
Unter der zusätzlichen Einschränkung durch gesetzlich vorgegebene Budgets (Ausgabenbeschränkung bzw. starre Budgets = rationierte Geldmittel) werden Behandlungen nach den obigen Gesetzesrichtlinien garantiert.
Notfallbehandlungen und Schmerzbehandlungen sind, auch wenn Budgets erschöpft sind, von Ihrem Zahnarzt garantiert.
Allgemein ist eine außervertragliche Leistung eine Therapieform die kostenmäßig von der Krankenkasse nicht getragen wird. Außervertragliche Leistung bedeutet, Sie als Patient machen mit Ihrem Zahnarzt eine private Vereinbarung nach den Richtlinien für privat versicherte Patienten (Gebührenordnung für Zahnärzte), die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen wird. Diese Leistungen sind Besserversorgungen, die eine höhere Materialqualität, bessere Ästhetik und/oder bessere Funktionalität ermöglichen.
Im Einzelfall erhalten Sie als Kassenpatient auch bei der Wahl einer Besserversorgung von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss. Der Zuschuss liegt dabei in der Höhe, die eine entsprechende Kassenversorgung verursacht hätte. Wählen Sie zum Beispiel eine höherwertige Füllungsversorgung wie ein Goldinlay, Keramikinlay oder eine Kunststofffüllung an einem Backenzahn, so wird Ihnen der Betrag, den eine entsprechende Amalgamfüllung an diesem Zahn verursacht hätte, gutgeschrieben.
Für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne ist keine besondere Diät notwendig. Wichtig ist es jedoch den Zuckerkonsum zu kontrollieren.
Zucker ist für Mundbakterien das ideale Baumaterial. Aus ihnen machen die Bakterien den gefährlichen Zahnbelag – die so genannte Plaque. In der Plaque und unter Ihr produzieren die Bakterien aus Zucker Säure. Diese Säure greift den Zahn an und verursacht Karies. Die Borsten der Zahnbürste richten zunächst nur wenig aus. Erst mehrmaliges systematisches Putzen entfernt die Plaque. Zuckerhaltige Speisen begünstigen die Entstehung von Plaque und damit von Karies. Wer zwischendurch Süßigkeiten konsumiert, sollte danach immer die Zähne putzen. Am besten sollten Zwischenmahlzeiten so selten wie möglich sein.
Auf Süßes zu verzichten, das schafft wohl kaum jemand. Das müssen sie auch nicht. Das Zahnmännchen mit Schirm auf der Verpackung zeigt an, welche Süßigkeiten mit Zuckeraustauschstoffen gesüßt sind. Sie können von den Mundbakterien nur schwer umgesetzt werden und produzieren daher wenig zahnschädliche Säuren.
Aber Vorsicht: Im Gegensatz zu Süßstoffen enthalten Zuckeraustauschstoffe nicht weniger Kalorien als Zucker. Zudem wirken Sie in größeren Mengen abführend. Auch der „Diabetikerzucker” Fructose (diesen Begriff liest man häufig auf der Verpackung für diätische Produkte) verursacht Karies.
Geben Sie Ihren Kindern im Flaschenalter keine zuckerhaltigen Tees, unverdünnte zuckerhaltige Fruchtsäfte, zuckerhaltigen Kakao oder gar einen „Honigschnuller” zum Ruhigstellen! Die Abbildung rechts zeigt Eine typische „Zuckerteekaries” bei einem 2-jährigen Kind.
Fragen Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch nach, ob zum gesunden Aufbau Ihrer Kinder Fluoridtabletten gegeben werden sollten!
Schlechter Atem – auch Halitosis genannt – ist ein Problem das sie haben könnten, aber es selber gar nicht wissen. Die Hände vor den Mund zu nehmen, auszuatmen und zu riechen sagt Ihnen nicht, ob Sie schlechten Atem haben. Der unangenehme Mundgeruch kommt aus der Tiefe des Mundes und zeigt sich meist nur beim Sprechen.
Es gibt viele Möglichkeiten, warum Ihre Zähne überempfindlich auf Wärme, Kälte, Druck oder Süßes reagieren können.
Beispiele für mögliche Ursachen:
Eine frühzeitige genaue Untersuchung durch Ihren Zahnarzt kann einer Verschlimmerung vorbeugen.
Weisheitszähne sind evolutionshistorisch betrachtet bei uns Menschen eigentlich nicht notwendig. Unsere Kiefer sind für diese zusätzlichen Zähne meist nicht groß genug, um Ihnen genügend Platz bieten zu können. So kommt es, dass sie oft Schwierigkeiten machen.
Manche Weisheitszähne sind völlig verdreht im Kieferknochen und können nicht vollständig durchbrechen. Oft spitzt nur ein kleiner Teil durch das Zahnfleisch und führt zu einer schmerzhaften Entzündung oder gar einem Abszess. So ein verdrehter Weisheitszahn kann auch den vorderen Backenzahn schädigen. Das Röntgenbild rechts zeigt einen Weisheitszahn, der am vorderen Backenzahn ein Loch verursacht hat. Einen nicht ganz durchgebrochenen Weisheitszahn frei von Belägen (=Plaque) zu halten ist praktisch unmöglich. Die Bakterien in den Belägen verursachen aber Karies.
Manchmal entsteht rund um einen verlagerten, völlig von Knochen umschlossenen Weisheitszahn auch eine Zyste. Diese Zyste kann viel Kieferknochen zerstören ohne Beschwerden zu machen.
Aufgrund dieser möglichen Schwierigkeiten sollte ein Weisheitszahn bei dem Verdacht auf mögliche Probleme frühzeitig entfernt werden. Manchmal ist es auch notwendig Weisheitszähne zu entfernen, um Zahnverschiebungen durch den Wachstumsdruck eines Weisheitszahnes zu vermeiden. Dies kann besonders nach kieferorthopädischen Behandlungen wichtig sein.
Wechseln Sie regelmäßig Ihre Zahnbürste und leben Sie dadurch gesünder! Ihre Zahnbürste – ein Gegenstand, den Sie mehrmals täglich in den Mund nehmen – ist ein Treffpunkt für Tausende von Mikroorganismen. Über 300 verschiedene Typen von Mikroben leben in unserer Mundhöhle und damit auch auf Ihrer Zahnbürste. Glücklicherweise sind die meisten von ihnen – in einem normalen Mund – harmlos. Es gibt aber auch eine Reihe nicht ganz harmloser Bakterien, die sich auf Ihrer Zahnbürste ansiedeln können:
Sie können viele Infektionen und Krankheiten vermeiden, indem Sie Ihre Zahnbürste spätestens nach 2 Monaten wechseln.
Mit dem ersten Zahn beginnt die Zahnpflege
Sobald Ihr Sprössling den ersten Zahn bekommt, sollten Sie auch schon mit der Zahnpflege beginnen. Reinigen Sie die Zähne und das Zahnfleisch nach den Mahlzeiten mit einem feuchten Wattepad oder einem feuchten kleinen Lappen. Sobald Ihr Kind eine Zahnbürste akzeptiert, putzen Sie ihm 2 mal täglich mit einer speziellen, besonders weichen Kinderzahnbürste die Zähne.
Weniger ist mehr!
Nehmen Sie nur einen kleinen Tropfen spezielle Kinderzahncreme. Wir empfehlen eine geschmacksneutrale, wie z.B. Elmex Kinderzahncreme.
Lernen durch Nachmachen
Helfen Sie Ihrem Kind regelmäßig beim Zähneputzen bis es 7–10 Jahre alt ist und seine Zähne selber gründlich putzen kann. Sie sollten dann aber immer noch regelmäßig kontrollieren. Verwenden Sie für diese Kontrolle öfter Belagfärbetabletten, die Sie in jeder Apotheke bekommen. So sehen Sie und ihr Kind wo noch Belägereste sind.
Lassen Sie also Ihre Kinder zusehen, wenn Sie Ihre Zähne putzen. Geben Sie ein gutes Beispiel für Ihr Kind, und Ihr Kind wird von Anfang an eine exzellente Mundhygiene erlernen. Ganz wichtig, schimpfen Sie Ihr Kind nie, wenn es beim Zähneputzen noch Fehler macht, sondern ermuntern Sie es zum richtigen Umgang mit der Zahnbürste. Zahnputzzeit darf nicht zum Streit werden, da Ihr Kind sonst Mundhygiene vernachlässigen wird.
Fluorid ist ein wichtiger Bestandteil für eine gesunde Zahnentwicklung. Es kann in Form von Tabletten, in Form von Zahncreme oder beim Zahnarzt durch spezielle Fluoridierungsflüssigkeiten und Lacke nötig sein. Heute gibt es auch fluoridierte Salze. Fragen Sie Ihren Zahnarzt über geeignete Fluoridierungsmaßnahmen für Ihr Kind.
Aber Vorsicht! Bei Überdosierung von Fluoriden kann es bei den bleibenden Zähnen zu einer dauerhaften Schädigung, der so genannten Dentalfluorose kommen. Sie zeigt sich durch schneeweiße oder leicht bräunliche Flecke auf den bleibenden Zähnen. Verursacht wird sie durch die Aufnahme von zuviel Fluoriden, durch Verschlucken von Zahncreme (Kinder finden den Geschmack oft toll), durch Trinken von fluoridierten Getränken, durch Verwendung von fluoridierten Salzen oder durch die Gabe zu vieler Fluoridtabletten für Kinder. Wichtig - es kommt immer auf die richtige Dosis an. Fragen Sie daher Ihren Zahnarzt.
Vermeiden Sie zumindest zuckerhaltige Getränke!
Im Flaschenalter ist das so genannte „Nuckelflaschen-Syndrom”. Es wird verursacht durch das ständige Vorhandensein von zuckerhaltigen Flüssigkeiten in der Mundhöhle des Kindes. Diese zuckerhaltigen Flüssigkeiten werden leichtsinnig zugeführt über Getränke in den Nuckelflaschen. Oft sind dies Getränke wie Milch, Kakaogetränke, Fruchtsaftgetränke, Zuckertees und anderes. Dies passiert wenn Kinder zudem noch ihre Flasche mit ins Bett nehmen oder für viele Stunden am Tag mit sich herumtragen. Benutzen Sie lieber Tassen für ein kurzes Trinken. Gewöhnen Sie Ihre Kinder von Anfang an zuckerfreie Durstlöscher wie z.B. Wasser.
Traumatische Erlebnisse mit dem Zahnarzt können vermieden werden!
Gehen Sie schon mit Ihrem Kind im Alter von 2,5–3 Jahren zum Zahnarzt. Dann ist das Milchgebiss – wenn alle Zähne angelegt sind – mit 20 Milchzähnen vollständig. Gehen Sie nicht erst dann zum Zahnarzt, wenn Ihr Kind zum ersten mal Zahnschmerzen hat, oft wird so der erste Zahnarztbesuch zum traumatischen Erlebnis.